EIWG: Moderner Rahmen für nachhaltige Energiezukunft

EIWG: Moderner Rahmen für nachhaltige Energiezukunft

Letzte Woche wurde in Österreich das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) beschlossen. Dieses Gesetz schafft eine wichtige Grundlage für eine sichere, saubere und leistbare Energiezukunft unter Berücksichtigung der regionalen Stromversorgung. Die nun geschaffenen „Spielregeln“ ermöglichen die systemsichere Integration der Erneuerbaren, die Digitalisierung des gesamten Stromsystems und leisten damit auch einen wesentlichen Beitrag zur versorgungssicheren, leistbaren und effizienten Transformation hin zu einem nachhaltigen Energiesystem.

 

Viele Akteure sehen dieses Gesetz als wichtigen Baustein in der Energeiwende. Positiv beurteilt zum Beispiel Oesterreichs Energie die Verankerung eines gesetzlichen Preisänderungsrechts und die klare Abgrenzung zu Festpreisverträgen. Auch der flexible Netzzugang, die Möglichkeit zur Spitzenkappung, die höhere Bewertung der Leistung bei den Netzentgelten oder die digitale Rechnungslegung setzen wichtige Impulse für Effizienz, Systemdienlichkeit und ein besseres Kundenservice. „Diese Maßnahmen verfolgen konsequent ein Ziel: Unser Stromsystem effizienter, flexibler und kundenfreundlicher zu gestalten“, so Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie. Für IG-Wind ist ein „ein wichtiger Meilenstein“ zu einem nachhaltigen Energiesystem und GLOBAL 2000 sieht wesentliche Verbesserungen im Vergleich zum Vertragsentwurf.

Hier die wichtigsten Punkte im Überblick.

 

Kostensicherheit für Anlagenbetreiber:innen

Im ElWG sind nun kleinere PV-Anlagen von den Gebühren fürs Strom-Einspeisen ausgenommen. Größere und gewerblich betriebene Anlagen haben nun einen fixen Preis statt variabler Entgelte. “Die Ausnahmen von kleinen Anlagen bedeutet, dass ein Großteil jener Menschen, die in den letzten Jahren in eine PV-Anlage investiert haben, nicht mit zusätzlichen Gebühren belastet werden”, so Hannah Keller, Klima- und Energiesprecherin bei GLOBAL 2000. “Das fixe Entgelt für größere Einspeiser bedeutet, dass Betreiber großer Anlagen mehr Planungssicherheit und damit bessere Finanzierungsmöglichkeiten haben. Diese Planungssicherheit in Kombination mit der nun deutlich niedrigeren Spitzenkappung leistet einen wichtigen Beitrag, um den Anteil erneuerbarer Energien im Netz möglichst groß zu halten.”

Klimagerechtigkeit für sozial Benachteiligte

Der Sozialtarif, welcher von den Energieversorgern finanziert werden soll, umfasst nun zusätzlich zu den bereits im Entwurf eingeschlossenen Gruppen auch Langzeitarbeitslose und Menschen, die Notstandshilfe beziehen. “Zwei besonders armutsgefährdete Bevölkerungsgruppen sind jetzt Teil der Klimawende. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Klimagerechtigkeit”, so Keller. GLOBAL 2000 fordert nun rasch weitere Energiegesetze wie z. B. das Erneuerbare-Gase-Gesetz, das Gaswirtschaftsgesetz sowie ein effektives Klimaschutzgesetz. “Sonst wird Österreich das Ziel Klimaneutralität bis 2040 nicht schaffen”, so Keller abschließend.

 

Höhere Planungssicherheit für sauberen, regionalen Strom

Statt laufender Netznutzungsentgelte, die von der E-Control jährlich angepasst werden, wird es nun einen Versorgungsinfrastrukturbeitrag geben, der mit 0,5 Euro pro MWh gedeckelt und im Gesetz als Abgabe verankert ist. Das ist ein entscheidender Unterschied in der Planbarkeit von Projekten.
„Dass auch die willkürliche Spitzenkappung für Winterstrom gesenkt wurde, ist ein positives Zeichen der Abwägung und Vernunft“, so Maringer. „Jetzt geht es weiter um konstruktive und sachliche Arbeit, um die Zukunft zu gestalten“, so IG Windkraft-Präsident Josef Plank.

 

Nationalrechtliche Grundlage der Netzreserve

„Gerade im Hinblick auf die Versorgungssicherheit war der Beschluss „überfällig“, um die Verlängerung der Netzreserve bis 2030 europarechtskonform auf Schiene zu bringen“, betont Vorstandssprecher Gerhard Christiner der Austrian Power Grid (APG).

Tag des Honigs

Tag des Honigs

Honigbienen (und Wildbienen) sind essenziell für die Bestäubung: Rund 80 % der heimischen Kultur- und Wildpflanzen sind auf sie angewiesen. Ohne sie wären Obst- und Gemüseernten massiv gefährdet, die Artenvielfalt würde weiter zurückgehen. Damit leisten die Bienenvölker der österreichischen Imker und Imkerinnen einen zentralen Beitrag für Landwirtschaft, Ernährungssicherheit und Biodiversität. Trotz ihres wichtigen Beitrags zur Landwirtschaft und Biodiversität stehen sie zunehmend unter Druck.

 

Bienenhaltung als Teil österreichischer Tradition

Die Bienenhaltung hat in Österreich eine jahrhundertelange Geschichte. Österreich zählt rund 33.500 Imkerinnen und Imker, die gemeinsam etwa 450.000 Bienenvölker betreuen. Von bäuerlichen Kleinbetrieben über regionale Imkervereine bis hin zu modernen Erwerbsbetrieben prägt die Biene seit jeher Natur, Kultur und Wirtschaft des Landes. Die Vielfalt heimischer Honigsorten – vom Sonnenblumenhonig bis zum Waldhonig aus den Alpenregionen – zeigt diese enge Verbindung zwischen Landschaft und Imkerei eindrucksvoll.

Honig: Ein wertvolles regionales Qualitätsprodukt

Die Imker und Imkerinnen arbeiten mit hoher Sorgfalt und unter strengen Qualitätsstandards.

Mit rund 5.500 Tonnen jährlicher Honigproduktion und einem Selbstversorgungsgrad von etwa 48 % ist Honig aus Österreich ein hochwertiges, regional erzeugtes Naturprodukt. Der Pro-Kopf-Verbrauch liegt bei etwa 1 kg Honig pro Jahr – ein klarer Hinweis auf die Beliebtheit und Wertschätzung dieses Lebensmittels. Neben der hohen Qualität, der regionalen Herkunft und kurzen Transportwegen überzeugt heimischer Honig auch durch seinen unvergleichlichen Genuss: die vielfältigen Aromen und die natürliche Konsistenz machen jedes Glas zu einem besonderen Geschmackserlebnis.

Jedes Glas österreichischen Honigs sichert:

faire Preise und regionale Wertschöpfung
transparente Produktion und hohe Qualität
den Fortbestand kleiner Imkereistrukturen
die Bestäubungsleistung der Bienen – und damit unsere Ernährungssicherheit

 

Herausforderung Billigimporte

Die Branche sieht sich jedoch einem wachsenden Problem ausgesetzt: Billigimporte aus dem Ausland und zunehmend gestreckte oder minderwertige Honigmischungen setzen heimische Produzenten unter Preisdruck. Diese Produkte gelangen oft zu Dumpingpreisen in den Handel und lassen die tatsächlichen Kosten nachhaltiger Imkerei außer Acht.

Wolfgang Pointecker, Obmann von Biene Österreich, betont:
„Unsere Imkerinnen und Imker leisten hochwertige Arbeit und produzieren Honig in einer Qualität, die weltweit geschätzt wird. Billigimporte, die oft nicht den Standards entsprechen, gefährden nicht nur unsere Betriebe, sondern auch das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten in dieses wertvolle Naturprodukt.“

Ökosystemdienstleistung von unschätzbarem Wert

Honigbienen (und Wildbienen) sind essenziell für die Bestäubung: Rund 80 % der heimischen Kultur- und Wildpflanzen sind auf sie angewiesen. Ohne sie wären Obst- und Gemüseernten massiv gefährdet, die Artenvielfalt würde weiter zurückgehen. Damit leisten die Bienenvölker der österreichischen Imker und Imkerinnen einen zentralen Beitrag für Landwirtschaft, Ernährungssicherheit und Biodiversität.

Der Tag des Honigs erinnert daran, wie wichtig die Arbeit der Imkerinnen und Imker für Österreich ist – und wie entscheidend die Biene selbst für unser Ökosystem bleibt.

Wer heimischen Honig kauft, stärkt nicht nur eine uralte Kulturtradition, sondern fördert auch Natur, Landwirtschaft und regionale Wertschöpfung.

 

Klimafreundliche Mobilität über den Dächern von Paris

Klimafreundliche Mobilität über den Dächern von Paris

Mit der Pariser Seilbahn (Câble C1) setzt die Metropolregion Île-de-France ein starkes Zeichen für zukunftsfähige, klimafreundliche Mobilität. Urbane Seilbahnen galten lange als Speziallösung – Paris zeigt nun, dass sie im dichten Stadtraum leistungsfähig, effizient und alltagstauglich sein können.

 

Leistungsstark und alltagstauglich

Die Seilbahn ist nicht nur ein innovatives Symbolprojekt, sondern ein echtes Verkehrsmittel für den täglichen Bedarf. Bereits zur Inbetriebnahme wird mit rund 11.000 Fahrgästen pro Tag gerechnet. In der Hauptverkehrszeit erreicht das System eine stündliche Förderleistung von etwa 1.600 bis 2.000 Personen pro Richtung – abhängig vom Betriebsmodus. Damit bewegt sich die Seilbahn kapazitiv auf dem Niveau stark frequentierter Buslinien, bei deutlich höherer Zuverlässigkeit.

 

Mobilität neu gedacht

Die Seilbahn verbindet mehrere Vororte südöstlich von Paris direkt miteinander und überwindet Hindernisse wie Straßen, Bahntrassen und Flüsse ohne zusätzliche Flächenversiegelung. Wo klassische Verkehrslösungen teuer, langsam oder kaum realisierbar wären, entsteht so eine direkte, schnelle und platzsparende Verbindung.

 

Klimaschutz mit System

Aus Sicht von pro.earth ist der ökologische Mehrwert zentral:
• Elektrischer Betrieb mit geringem Energiebedarf
• Reduzierte CO₂-Emissionen im Vergleich zum motorisierten Individualverkehr
• Leiser Betrieb und geringe Belastung für Anwohner
• Schonender Umgang mit Fläche, da nur Stützen und Stationen benötigt werden

Gerade bei täglich tausenden Fahrgästen entfaltet diese Effizienz eine messbare Wirkung für Klima und Stadtqualität.

 

Mehr als Verkehr: soziale Wirkung

Die Pariser Seilbahn verbessert den Zugang zu Arbeitsplätzen, Schulen und Freizeiteinrichtungen und verkürzt Pendelzeiten deutlich. Besonders für bislang schlecht angebundene Stadtteile bedeutet das mehr Chancengleichheit und Teilhabe – ein oft unterschätzter Aspekt nachhaltiger Infrastruktur. Mit einer täglichen Kapazität von zehntausenden Fahrten und einer hohen stündlichen Förderleistung zeigt die Pariser Seilbahn, dass nachhaltige Mobilität leistungsfähig und skalierbar sein kann. Es ist ein überzeugendes Beispiel dafür, wie Klimaschutz, soziale Wirkung und technische Innovation zusammenfinden – und warum der Blick nach oben für Städte der Zukunft lohnt.

 

Photo © Doppelmayr / Laurent GRANDGUILLOT-IDFM

Solarpflicht 2025 und 2026: Deutschlands Regelungen im Überblick

Solarpflicht 2025 und 2026: Deutschlands Regelungen im Überblick

Die Nutzung von Photovoltaik entwickelt sich zunehmend zu einem zentralen Element der deutschen Energiewende. Neben Förderprogrammen und Ausbauzielen setzen Bund und Länder verstärkt auf Verpflichtungen, Solarenergie auf Gebäuden zu installieren. Allerdings ist das Regelwerk ein Fleckerlteppich unterschiedlicher Pflichten, je nachdem wo man wohnt. Diese sogenannte Solarpflicht betrifft Neubauten, bestimmte Dachsanierungen und künftig auch Bestandsgebäude. Die Jahre 2025 und 2026 markieren dabei eine Übergangsphase: Während bereits viele Bundesländer eigene Vorgaben umsetzen, führt die Europäische Union erstmals einen verpflichtenden europaweiten Rahmen ein.

 

Was bedeutet Solarpflicht?

Die Solarpflicht verpflichtet Eigentümer:innen, bei bestimmten Bau- oder Sanierungsvorhaben Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen zu installieren. Ziel ist es, die Eneriewende  – also den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energien – voranzubringen, indem man vorhandene Dachflächen besser nutzt, damit auch die Stromproduktion dezentralisiert und CO₂-Emissionen reduziert.

Die gesetzliche Ausgestaltung erfolgt bislang überwiegend auf Ebene der Bundesländer, wodurch unterschiedliche Regelungen parallel bestehen.

 

Solarpflicht in Deutschland seit 2025

Viele Länder haben bereits konkrete Vorgaben formuliert, die seit 2024 oder 2025 wirksam sind. Für das Jahr 2025 gelten unter anderem folgende Regelungen:

Niedersachsen: Seit 2025 sind PV-Anlagen bei Neubauten von Wohngebäuden mit mindestens 50 m² Dachfläche verpflichtend. Die Pflicht greift auch bei grundlegenden Dachsanierungen.
Nordrhein-Westfalen: Seit 2025 müssen Neubauten von Wohngebäuden mit Solaranlagen ausgestattet werden. Ab 2026 betrifft dies auch Bestandsgebäude bei umfassenden Dachsanierungen –  sowohl private als auch gewerbliche Immobilien mit einer Dachfläche von mindestens 50 Quadratmetern.
Bremen: Einführung stufenweiser Solarpflichten, die teils bereits 2024 begannen (bei grundlegenden Dachsanierungen, die mindestens 80 Prozent der Fläche betreffen) und 2025 auch auf neue Dächer mit einer Fläche größer als 50 Quadratmeter ausgeweitet wurden.
Schleswig-Holstein:Bei neuen Wohngebäuden muss man eine Solaranlage einplanen. Die Solarpflicht gilt auch für neue Nichtwohngebäude sowie für große Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen. Auch bei größeren Dachsanierungen, die mehr als 10% des Daches betreffen.
Berlin, Hamburg und weitere Länder: Schon seit 2023/2024 gelten Vorgaben für Neubauten und teilweise auch für größere Umbauten.

Damit existiert in Deutschland derzeit kein einheitliches Bundesgesetz, sondern ein regional kleinteiliges System mit verschiedenen Stichtagen und Ausnahmen. Häufig gibt es Befreiungsregelungen, wenn Dachflächen technisch ungeeignet sind oder Denkmalschutz entgegensteht.

Folgende Bundesländer haben noch keine Solarpflicht eingeführt:

Thüringen
Sachsen
Mecklenburg-Vorpommern
Saarland
Sachsen-Anhalt

 

Übersicht: Solarpflicht in Deutschland nach Bundesland (2025/2026)

Bundesland
Geltungsbereich
Seit wann?
Besonderheiten / Ausnahmen

Baden-Württemberg
Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Dachsanierungen
seit 2022/2023
Eine der umfassendsten Solarpflichten; auch bei grundlegenden Dachumbauten

Bayern
Keine verpflichtende PV-Pflicht

Fokus auf Förderung statt Pflicht

Berlin
Neubauten und grundlegende Dachsanierungen
seit 2023
Mindestens 30 % der Dachfläche für PV; teils Ausnahmen bei Denkmalschutz

Brandenburg
Keine einheitliche Pflicht

PV-Vorgaben werden diskutiert, aber (Stand 2025) nicht verbindlich

Bremen
Neubauten und größere Dachsanierungen
seit 2024
Übergangsfristen für Bestandsgebäude; Pflicht v. a. für Neubauten

Hamburg
Neubauten und Dachsanierungen
Neubauten: seit 2023, Sanierungen: seit 2024
Nutzungspflicht gilt bereits bei kleineren Dachflächen

Hessen
Keine verpflichtende PV-Pflicht

Anreize, aber keine Pflicht

Mecklenburg-Vorpommern
Keine gesetzliche Pflicht

Ausbauziele bestehen, Verpflichtung fehlt noch

Niedersachsen
Neubauten von Wohngebäuden ab 50 m² Dachfläche
seit 2025
Pflicht auch bei grundlegenden Dachsanierungen

Nordrhein-Westfalen
Neubauten ab 2025; Sanierungen ab 2026
Neubauten: seit 2025, Bestandsdächer: ab 2026
Breite Einführung; gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude

Rheinland-Pfalz
Keine flächendeckende Pflicht

Pflicht wird diskutiert, aber nicht umgesetzt

Saarland
Keine Solarpflicht

Fokus auf Förderprogramme

Sachsen
Keine Solarpflicht

Keine rechtliche Verpflichtung geplant (Stand 2025)

Sachsen-Anhalt
Keine Solarpflicht

Empfehlungen, aber keine Gesetzespflicht

Schleswig-Holstein
Neubauten und bestimmte gewerbliche Dächer
seit 2022/2023; Übergänge bis 2026
Stufenmodell; Bestandsgebäude teilweise später betroffen

Thüringen
Keine Solarpflicht

Keine verbindliche Regelung

 

2026: Die neue EU-Solarpflicht tritt in Kraft

Mit der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie entsteht erstmals ein verbindlicher europäischer Rahmen. Die Richtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten dazu, Solarenergie auf Gebäuden stufenweise einzuführen. Deutschland muss diese Vorgaben bis spätestens Mai 2026 in nationales Recht überführen.

Die EU-Regelung sieht folgende zeitliche Staffelung vor:

Ab 2026: Solaranlagenpflicht für neue öffentliche und gewerbliche Gebäude.
Ab 2027: Pflicht bei größeren Renovierungen solcher Gebäude.
Ab 2029: Solarpflicht für neue Wohngebäude.
Ab 2030: Erweiterte Anforderungen für große Bestandsgebäude.

Mit dieser Vorgabe endet die Phase der rein landesrechtlichen Vielfalt und es entsteht erstmals ein europaweit harmonisierter Ausbaupfad für Solartechnik.

 

Gründe für die Solarpflicht

Die Solarpflicht verfolgt mehrere strategische Ziele:

Senkung der CO₂-Emissionen im Gebäudesektor
Erhöhung der Energieunabhängigkeit von fossilen Brennstoffen
Nutzung unerschlossener Dachflächenpotenziale
Entlastung des Stromnetzes durch dezentrale Produktion
Wirtschaftliche Vorteile durch langfristig niedrigere Energiekosten

Gleichzeitig ist sie Bestandteil des deutschen Klimaziels, bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden.

 

Herausforderungen und Kritik

Die Einführung der Solarpflicht wird von einigen Herausforderungen begleitet. Neben den regional unterschiedlichen Regelungen bis 2026 weisen Kritiker auf zusätzliche Baukosten, bürokratische Anforderungen und den Fachkräftemangel im Solarsektor hin. Auch technische Ausnahmen und wirtschaftliche Härtefälle müssen berücksichtigt werden, um Eigentümerinnen und Eigentümer nicht zu überfordern.

 

Situation in Österreich

In Österreich kommt die Solarpflicht später: ab Jänner 2027 müssen öffentliche Gebäude und Nicht-Wohngebäude mit Solarenergie – also einer PV-Anlage, Solarwärme, oder PVT-Hybridkollektoren – neu gebaut werden. Ab 2028 wird die Solarpflicht schrittweise auch auf bestehende öffentliche Gebäude ausgeweitet. Und ab 2030 darf überhaupt kein Neubau mehr ohne Solaranlagen gebaut werden, denn dann gilt die Solarpflicht auch für neue Wohngebäude.

 

Unser pro.earth.Fazit:

Die Solarpflicht ist ein entscheidender Baustein für den schnellen Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland. Während 2025 vor allem durch landesrechtliche Unterschiede geprägt bleibt, markiert 2026 den Übergang zu einer europaweiten einheitlichen Linie. Die verpflichtende Nutzung von Solarenergie auf Gebäuden wird damit zu einem zentralen Bestandteil der Energiewende und soll helfen, Klimaschutz- und Energieunabhängigkeitsziele verbindlich zu erreichen.