
Grünes Licht für die Deregulierung neuer gentechnischer Verfahren: Das Europaparlament in Straßburg hat nach langen Verhandlungen das neue EU-Gesetz zu Neuen Genomischen Techniken (NGT) angenommen. Während für Saatgut noch eine Kennzeichnungspflicht vorgesehen ist, entfällt diese für Folgeprodukte wie Lebensmittel oder Futtermittel komplett. Damit kommen gentechnisch veränderte Lebensmittel ohne entsprechende Kennzeichnung in unsere Supermärkte, sodass sie für Konsument:innen nicht als solche erkenn- und unterscheidbar sind. Hinzu kommt, dass man gentechnisch neu erzeugte Pflanzen patentieren lassen kann, was künftig zu einer Patentflut durch Agrarkonzerne führen könnte. Der Beschluss löst viel Kritik aus.
Laut der neuen Verordnung sind bestimmte neue Züchtungsverfahren, darunter die Genschere CRISPR/Cas, künftig nicht mehr automatisch vonn den strengen GVO-Regeln betroffen. Unter den neuen Regeln ist künftig ein großer Teil der NGT-Pflanzen (NGT1 oder „Kategorie-1-Pflanzen“) von strengen Zulassungs-, Risikoprüfungs- und Kennzeichnungspflichten ausgenommen. Sie sollen weitgehend wie konventionell gezüchtete Pflanzen behandelt werden, zentrale Elemente des bisherigen Gentechnikrechts gelten für sie nicht.
Begriffserklärung:
– NGT steht für Neues Genomisches Verfahren. Künftig stuft die EU gentechnisch veränderte Pflanzen in zwei Kategorien ein: NGT1 und NGT2.
– NGT 1: Die erste Kategorie umfasst Pflanzen, in dessen Erbgut weniger als 20 Eingriffe mit der Genschere CRISPR/Cas9 vorgenommen wurden.
– NGT2: Für NGT2-Pflanzen, also solche, an denen größere Veränderungen (zB mit Erbgut von Bakterien oder anderen Pflanzen kombiniert) vorgenommen wurden, gelten weiterhin die strengen GVO-Regeln.
Schon bisher konnten NGT-Pflanzen in der EU angebaut werden – sie mussten lediglich dieselben Regeln wie alte Gentechnik erfüllen und unterliegen somit einer Risikoprüfung und Kennzeichnung. Das wurde durch den heutigen Beschluss für NGT-Pflanzen abgeschafft.
Das Ziel hinter der Entscheidung klingt sinnvoll, nämlich widerstandsfähigere Sorten gegen Klimaextreme, Wassermangel und Schädlinge schneller verfügbar zu machen und den Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Allerdings sehen viele Umweltorganisationen vielfach größere Probleme als Vorteile für die Bürger:innen. Europaabgeordnete Manuela Ripa (ÖDP) betont, dass die Herausforderungen des Klimawandels und einer nachhaltigen Landwirtschaft nicht durch eine Schwächung bestehender Schutzstandards gelöst werden könnten: „Innovation ist kein Freibrief für Deregulierung. Gerade bei Eingriffen in das Erbgut müssen das Vorsorgeprinzip, unabhängige Risikoprüfungen und vollständige Transparenz gelten.“
Keine Wahlfreiheit für Konsument:innen
Das sei riskant und ein schwerer Eingriff in die Wahlfreiheit der Bürger, kritisiertRipa weiter: „Die Verbraucher haben mangels Kennzeichnung kaum noch eine Chance zu erfahren, was sie auf ihren Tellern haben.“
Dies sieht der Geschäftsführer Florain Faber der ARGE-Gechntechnik-frei ähnlich: „Das Europäische Parlament hat heute die Chance verpasst, beim sensiblen Thema Gentechnik die Transparenz und Wahlfreiheit für Konsumentinnen und Konsumenten dauerhaft abzusichern“, erklärt Faber.
„Weite Teile der Lebensmittelwirtschaft sowie Konsumenten- und Umweltschutz waren sich im Vorfeld der Entscheidung einig, dass durchgängige Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit entlang der Lebensmittelkette sowie wirksame Regelungen gegen die Patentierung von Pflanzen und Erzeugnissen aus Neuer Gentechnik dringend notwendig sind. Nur so können die Eigenständigkeit und die Qualitätsstandards der europäischen Lebensmittelproduktion bewahrt werden. Die eindringlichen Warnungen vor einer regel- und kontrollfreien Neuen Gentechnik wurden nicht berücksichtigt.“
Während Lebensmittel mit der Neuen Gentechnik künftig nicht mehr gesetzlich gekennzeichnet werden müssen, bleiben diese Verfahren auch in Zukunft sowohl von den Bio-Standards als auch von der „Ohne Gentechnik“- Produktion ausgeschlossen, d.h. der Bio-Sektor bleibt weiterhin gentechnikfrei.
Monopolisierung und Patentflut
Die neue Verordnung bringe die kleinen und mittelständischen Saatgutfirmen unter Druck und gefährde die Existenz kleiner Saatgut-Züchter. Es drohe eine massive Marktkonzentration in den Händen weniger internationaler Konzerne, wie es bereits in den USA Realität ist, kritisiert die österreichische Arbeiterkammer.
Im Jahr 2024 forderte das EU-Parlament eine NGT-Verordnung, die eine Kennzeichnung von NGT-Produkten sicherstellt und die Patentierung von Saatgut stoppt. Heute haben die Abgeordneten in Straßburg einer Verordnung zugestimmt, die keiner ihrer eigenen Forderungen entspricht. Abänderungsanträge, die die Patentierung von Saatgut eingeschränkt hätten, fanden bei der Abstimmung keine Mehrheit.
„Heute ist ein schwarzer Tag für die Vielfalt“ kommentiert Dagmar Urban, Expertin für Saatgutpolitik bei ARCHE NOAH. Das EU-Parlament hat eine historische Chance verpasst, die Monopolisierung unseres Saatguts zu stoppen. Neue Gentechnik heißt vor allem: patentiertes Saatgut.
Saatgut-Patente stärken Großkonzerne und blockieren Innovationen, wie Erfahrungen aus den USA deutlich zeigen.
Auch Greenpeace befürchtete laut einer Pressemitteilung „eine wahre Lawine von patentiertem Saatgut“, womit auch in der EU „amerikanische Verhältnisse mit einer noch viel stärkeren Abhängigkeit von Bäuerinnen und Bauern von internationalen Saatgutkonzernen“ drohten.
2.000 Anträge auf Gentechnik-Patente
„Der notwendige Patente-Stopp ist abgesagt. Mit der Neuen Gentechnik kommt eine Flutwelle an patentiertem Saatgut auf uns zu,“ kommentiert Urban von ARCHE NOAH. Das EU-Parlament stelle sich mit seiner Entscheidung gegen Europas Bäuer:innen und auch gegen die eigenen Wähler:innen. Bäuer:innen seien aufgrund von Patenten auf Saatgut mit massiver Rechtsunsicherheit konfrontiert. Gleichzeitig lehnen 80 Prozent der Wähler:innen Patente auf Saatgut klar ab, wie eine repräsentative Studie im Auftrag der Organisation „No Patents on Seeds!” zeigt.
Bisher gibt es weltweit etwa 2.000 Patentanträge auf NGT-Pflanzen. Dazu kommen Patente auf klassische gezüchtete Pflanzen, die in Europa eigentlich verboten sind, aber trotzdem vom Europäischen Patentamt immer wieder erteilt werden. Ein aktuelles Beispiel ist ein Patent des deutschen KWS-Konzerns auf Futtermais mit besserer Verdaulichkeit, das nicht nur die Pflanzen, sondern auch die Silage betrifft.
Patente blockieren Innovation in der Pflanzenzüchtung, weil sie den Zugang zu biologischem Material zur Entwicklung neuer Sorten blockieren. „Wir geben nicht auf. Es geht um die Kontrolle über unsere Ernährung“, so Dagmar Urban.
„Wenn die gesetzliche Transparenz abnimmt, steigt die Bedeutung glaubwürdiger freiwilliger Kennzeichnungssysteme“, so Florian Faber. „‚Ohne Gentechnik‘ und ‚Bio‘ werden künftig die verlässlichsten Orientierungshilfen für alle sein, die bewusst auf Gentechnik in ihrer Ernährung verzichten möchten.“